Anreise
21
november 24
Abreise
22
november 24

AGB

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluß

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Die Preise können vom Hotel dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
  7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

  1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
  2. Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
  3. Sollte Ihrem Urlaub bei uns was dazwischenkommen, bitten wir Sie um ehestmögliche Mitteilung. Wir behalten uns folgende Stornobedingungen vor:

  4. Bis 40 Werktage vor Anreise kostenfrei stornierbar
    Bis zu 39 Werktage vor Anreise - 70% des Gesamtpreises
    Bis zu 5 Werktage vor Anreise - 90% des Gesamtpreises
    Bei vorzeitiger Abreise oder No Show verrechnen wir den Gesamtbetrag
  5. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über die Europäische Reiseversicherung.
  6. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
  7. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  8. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Hotel

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs.2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
  2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
  4. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  5. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  6. eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
  7. ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
  8. das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
  9. der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 47 EO (Exekutionsordnung; Gesetz über das Exekutions- und Sicherungsverfahren) abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  10. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung seines Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  11. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen.
  4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

  1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei sonstigen Schäden haftet das Hotel nur dann, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gilt nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
  4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zu einem Höchstbetrag von € 1.100,00, sofern er nicht beweist, dass der Schaden weder durch das Hotel noch durch einen Dienstnehmer verschuldet, noch durch fremde, im Haus ein- und ausgehende Personen verursacht wurde. Unter diesen Umständen haftet das Hotel für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von € 550,00, es sei denn, dass es diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit in Verwahrung genommen hat oder dass der Schaden vom Hotel oder seinen Dienstnehmern verschuldet wurde. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Sachen vom Hotel besonders zur Verwahrung im Hotelsafe übernommen wurden.
  5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen und den gesetzlich vorgesehenen Höchstbeträgen. In diesem Falle muß der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  8. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und der Person des Schädigers. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. Nutzungsbedingungen WLAN-Zugang

  1. Der Nutzer verpflichtet sich jede Nutzung zu unterlassen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder gegen Gesetze verstößt und andere Internetnutzer belästigt oder verängstigt.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, diesen Internetzugang nicht für File-Sharing Programme zu nutzen. Außerdem verpflichtet er sich die Bandbreite nicht exzessiv zu nutzen, da dieser Internetzugang mit anderen Nutzern geteilt wird. Dem Nutzer sind alle Risiken des Internets bekannt und er ist allein für seinen Schutz (z.B. aktuelles Antiviren-Programm, Nicht-Starten von verdächtigen Programmen, Dateien etc.) verantwortlich.
  3. Das Alpenhaus Hotels & Resorts mit den einzelnen Resorts übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch die Nutzung des Internets oder durch Konfigurationsänderungen des Endgeräts durch den Nutzer entstehen. Das Hotel übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können.
  4. Der Ersatz von Schäden jeglicher Art inklusive Folgeschäden Dritter und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  5. Durch Verwendung des WLAN-Zugangs erklärt sich der Nutzer automatisch mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Antragsannahme bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das für den Sitz des Hotels sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, es sei denn, der Gast hat als Verbraucher einen im Inland gelegenen Beschäftigungsort oder Wohnsitz; in diesem Fall wird als Gerichtsstand jener Ort, der vom Gast in der Anmeldung bekanntgegeben wurde, vereinbart; oder der Gast hat als Verbraucher nur einen inländischen Beschäftigungsort; in diesem Fall wird dieser als Gerichtsstand vereinbart.
  4. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Es gelten die Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglements: www.hotelverband.at
  7. Stand: Juni 2017

 

 

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